Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 784, Gemarkung Wolfsdorf (Vierzehnheiligenweg 13, Romansthal), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich, kann jedoch als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort ausnahmsweise zugelassen werden, da öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, eine Zersiedelung des Ortsrades ist nicht zu befürchten, da in jeweils ca. 50 m nördlicher und östlicher Richtung die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ verläuft. Die Firsthöhe liegt unter dem vorhandenen Gebäudebestand, das Gebäude wird auch nahe dessen platziert, sodass keine negative Einwirkung auf das Landschaftsbild gegeben ist.

Auf dem Grundstück müssen nach den Maßgaben der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung zwei Stellplätze nachgewiesen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0