Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Bungalows mit Garage auf Fl.Nr. 11/3, Gemarkung Unnersdorf (Weinbergstr. 14), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung ist auf dem Grundstück noch ein weiterer Stellplatz zu errichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0