Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Abbruch eines Wohnhauses, Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Carports auf Fl.Nrn. 1999/2, 2184, Gemarkung Uetzing (Gößmitz 18), wird erteilt. Das Vorhaben ist aufgrund des vorhandenen Baubestandes bauplanungsrechtlich noch dem Innenbereich (§ 34 abs. 1 BauGB) zuzuordnen und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0