Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Nutzungsänderung eines Büros in eine Pizzeria mit Abholservice auf Fl.Nr. 2409, Gemarkung Bad Staffelstein (Am Ochsenanger 2), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitgelände Bad Staffelstein“. Für den Bereich sind dort nach derzeitigem Planstand künftig Kleingärtenanlagen sowie Sportstätten zulässig. Aktuell befindet sich dort ein faktisches Gewerbegebiet. Die geplante Nutzungsänderung ist im vorgesehenen Maß in beiden Gebietstypen zulässig.

Auf dem Grundstück werden insgesamt neun Stellplätze nachgewiesen, was den Maßgaben der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung entspricht. Die beantragte Freischankfläche befindet sich auf dem städtischen Straßengrundstück Fl.Nr. 200/1, Gemarkung Bad Staffelstein, für die bereits eine Nutzungsvereinbarung vorhanden ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0