Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Bad Staffelstein (Schwedtmacherstr. 8) wird nicht erteilt, da sich das Vorhaben nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt.

Weiter ist wegen der angespannten hydraulischen Kanalsituation das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Die wurde auch bereits bei den genehmigten Vorhaben mit Nachverdichtungspotential beauflagt.

Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgte auch unter dem Aspekt des möglichen Eintritts einer Zustimmungsfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, da die nächstmögliche Bauausschusssitzung aufgrund der bevorstehenden Sommerpause erst wieder im September stattfindet. Mit dem Bauwerber soll ein gemeinsames Gespräch anberaumt werden, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0