Beschluss:

Der Grundstücks- Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein nimmt den Bauantrag über Ausbau eines Dachgeschosses zur Mietwohnung im Anwesen Schubertstr. 4, Fl.Nr. 1841/5, Gemarkung Bad Staffelstein, zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Für das Vorhaben kann, wie beantragt, Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da die Tatbestände des Art. 58 Abs. 2 BayBO (Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im unbeplanten Innenbereich) erfüllt werden. Seitens der Stadt bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.

Das Landratsamt Lichtenfels wurde gesondert beteiligt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0