Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Anbau Heizraum, Vergrößerung Hackschnitzelbunker, Überdachung, auf Fl.Nr. 45, Gemarkung Horsdorf (Am Baumfeld 28), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Da die geplante Überdachung an der nordwestlichen Giebelwand bis an die Grundstücksgrenze reicht, ist hinsichtlich der nicht eingehaltenen Abstandsflächen eine Abweichung zu erteilen. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0