Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 673, Gemarkung Uetzing (Am Linsenbühl 18), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhanden Umgebungsbebauung ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0