Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Treppenhausanbau auf Fl.Nr. 26, Gemarkung Schwabthal (Schwabthal 6), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Da sich die baulichen Veränderungen am Gebäudebestand auf dem Grundstück orientieren, werden in mehreren Bereichen die Abstandsflächen nicht eingehalten. Hierfür liegen den Bauantragsunterlagen entsprechende Abweichungsanträge bei, über die jedoch das Landratsamt zu entscheiden hat. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen 8 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0