Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau Carport und Hofüberdachung mit Dachterrasse auf Fl.Nr. 44, Gemarkung Wolfsdorf (Stadtstraße 1), wird erteilt.

Das Grundstück liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen ist durch das Landratsamt eine Abweichung zu erteilen. Die dafür erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0