Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung von zwei Schleppgauben auf dem Bestandsgebäude Am Jägerfeld 21 (Fl.Nr. 372/25, Gemarkung Wiesen), wird erteilt, ebenso die zur Verwirklichung des Vorhabens erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wiesen – Jägerfeld“ hinsichtlich der Zulässigkeit von Dachaufbauten.

Durch den Wohnungsausbau ist der Nachweis eines weiteren Stellplatzes nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung zu erbringen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0