Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage über Ersatzneubau eines ALDI Ladengeschäftes, Neubau einer Gewerbeeinheit und einer SB-Tankstelle auf FlNrn. 914/1 und 912/1, Gemarkung Bad Staffelstein (Bischof-von-Dinkel-Str. 1), wird bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Ost“. Aufgrund Überschreitung der Geschossflächenzahl von 1.200 m² wäre eine Änderung des Bebauungsplanes von „Gewerbegebiet (GE, § 8 BauNVO) in sonstiges Sondergebiet (SO, § 11 BauNVO) erforderlich, da dann künftig der Tatbestand eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO erfüllt wird.

Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird bei Konkretisierung der Maßnahme in Aussicht gestellt.

Da für die weitere Gewerbeeinheit noch keine konkrete Nutzung bekannt ist, muss sich diese an den Maßgaben des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bad Staffelstein orientieren.

Die geplante SB-Tankstelle liegt teilweise innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Anbauverbotszone zur Staatsstraße. Hier müsste noch eine Zustimmung des Staatlichen Bauamtes als Straßenbaulastträger eingeholt werden. Generell sollte geprüft werden, ob anstatt der herkömmlichen Tankstelle E-Ladesäulen errichtet werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

2