Beschluss:

Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung über Neubau einer Doppelgarage mit Büroaufbau auf Fl.Nr. 30, Gemarkung Unnersdorf (Nedensdorfer Str. 4), wird zugestimmt.

Gründe, die gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung vom 05.05.2017 um zwei weitere Jahre (Art. 69 Abs. 2 BayBO) sprächen, sind nicht ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0