Sitzung: 01.06.2021 BAU/014/2021
Beschluss:
Gründe, die gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung vom 05.05.2017 um zwei weitere Jahre (Art. 69 Abs. 2 BayBO) sprächen, sind nicht ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |