Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in einen gastronomischen Betrieb im Erdgeschoss und je eine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss auf Fl.Nr. 213, Gemarkung Bad Staffelstein (Marktplatz 2), wird erteilt.

Durch die Umnutzung wird nach den Maßgaben der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung der Nachweis von zwei weiteren Stellplätzen erforderlich. Die Einvernehmenserteilung erfolgt vorbehaltlich des entsprechenden Nachweises. Sollte ein Stellplatznachweis nicht erbracht werden können, sind die fehlenden Stellplätze abzulösen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0