Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube auf Fl.Nr. 187, Gemarkung Grundfeld, wird erteilt.

Die mit Bescheid des Landratsamt Lichtenfels vom 26.10.2018 (Az.: SG 31-Bv.Nr. 2018-0630) genehmigte Stallerweiterung mit Güllegrube soll dahingehend geändert werden, dass die Grube statt mit einem Durchmesser von 24 m und einer Tiefe von 4 m nun mit einem Durchmesser von 20 m und einer Tiefe von 6 m errichtet werden soll. Der Standort der Güllegrube bleibt dabei unverändert.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 BauGB), die landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0