Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung auf Fl.Nr. 1402/20, Gemarkung Bad Staffelstein (Am Kommbühl 19), wird erteilt, ebenso die zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des  Bebauungsplanes „Hirtengasse“ hinsichtlich

-       Dachform Pultdach statt wie festgesetzt Satteldach

-       Dachneigung 8 ° statt wie festgesetzt wie Hauptgebäude, ansonsten mind. 30 °

 

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und konstruktiv auch nicht anderweitig lösbar. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen bereits einige ähnlich gelagerte Bezugsfällte vor.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0