Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 218/4, Gemarkung Wolfsdorf (Am Hollersgarten 7), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und kann dort als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) ausnahmsweise zugelassen werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden.

Dem Bauantrag ging eine ähnlich lautende Bauvoranfrage voraus, der das Gremium in seiner Sitzung am 05.11.2019 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens grundsätzlich in Aussicht gestellt hat. Die naturschutzfachlichen Auflagen des Landratsamtes wurden bei der Planung berücksichtigt. Die Wasserleitung sowie der Schmutzwasserkanal müssen zur Erschließung des Grundstücks um ca. 26 m im Bereich des Weges Am Hollersgarten in nordöstliche Richtung verlängert werden. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagewasser wird nach den Planunterlagen vor Ort versickert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0