Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Bungalow auf Fl.Nr. 11/1, Gemarkung Wolfsdorf (Stadtstraße 10 a), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die dingliche Sicherung der zur Erschließung zwingend erforderlichen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte am Vorderliegergrundstück Fl.Nr. 11, Gemarkung Wolfsdorf (Stadtstr. 8) ist jedoch noch nachzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0