Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Teilumnutzung des Obergeschosses der bestehenden Scheune auf Fl.Nr. 61, Gemarkung Uetzing (Oberer Mühlbach 3), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0