Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 75/2, Gemarkung Schwabthal (End 16 b), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Nach Süden hin reichen die Abstandsflächen über den dort verlaufenden Döritzbach bis auf das danach angrenzende Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Schwabthal, das sich ebenfalls im Eigentum des Bauherrn befindet. Dort liegt eine entsprechende Abstandsflächenübernahme vor, sodass seitens der Stadt einer Abweichung über die Gewässermitte hinaus (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO) zugestimmt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0