Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Wohnhausneubau auf Fl.Nrn. 89 und 91, Gemarkung Wolfsdorf (Stadtstr. 14), wird erteilt.

Da die Erschließung ist über das Grundstück Fl.Nr. 88, Gemarkung Wolfsdorf (Stadtstraße 18) geplant ist, ist zur Sicherung dieser auf diesem noch eine Grunddienstbarkeit hinsichtlich Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten nachzuweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0