Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen um zu prüfen ob es Fördermittel zum Anlegen von Blühflächen gibt. Der Ausschuss für Klima und Energie beschließt, dass auf den Fl-Nr. 215 der Gemarkung Nedensdorf, Fl-Nr. 2407 und Fl-Nr. 2524 der Gemarkung Stublang sowie der Fl-Nr. 301 der Gemarkung Wolfsdorf, Blühwiesen angelegt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt einen Landwirt für das Anlegen der Blühflächen ausfindig zu machen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Die Blühwiesen sind als solche am Feld zu deklarieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0