Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 858/4, Gemarkung Bad Staffelstein (Obere Gartenstraße 12), wird bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt, ebenso die zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich

-       Überschreitung des Baufensters in nördliche Richtung

-       Kniestockhöhe 97 cm, statt wie festgesetzt 75 cm

Die Erteilung der beantragten Befreiungen kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden, da sie städtebaulich vertretbar sind und ähnlich gelagerte Bezugsfälle bereits vorliegen. Nach Maßgabe des Bebauungsplanes sind für Satteldächer bis DN 55° zulässig, so dass sich die höher beantragte Kniestockhöhe insgesamt nicht negativ auf die max. zulässige Firsthöhe auswirkt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0