Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Teilerneuerung der gewerblich genutzten Werkstatt auf Fl.Nr. 1490/2, Gemarkung Uetzing (Serkendorfer Str. 8), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Der Teilneubau und die Änderung der Dachform sind abstandsflächenrelevant, die Entscheidung darüber liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels als Bauaufsichtsbehörde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0