Beschluss:

 

Das Erschließungsgebiet wird gemäß der dem Beschluss beiliegenden Karte und Straßenliste festgelegt. Fördergrundlage ist die „Bayerische Gigabit Richtlinie, (BayGibitR)“, in Kraft getreten am 02.03.2020.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, in ein AuswahlverfahrenBetreibermodellgemäß Bayerischer Gigabit-Richtline (BayGibitR) einzusteigen.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat zur gegebenen Zeitzum Beschluss vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0