Sitzung: 27.04.2021 StR/013/2021
Beschluss:
Das Erschließungsgebiet wird gemäß
der dem Beschluss beiliegenden Karte und Straßenliste festgelegt.
Fördergrundlage ist die „Bayerische Gigabit Richtlinie, (BayGibitR)“, in Kraft
getreten am 02.03.2020.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, in ein Auswahlverfahren „Betreibermodell“ gemäß Bayerischer Gigabit-Richtline (BayGibitR) einzusteigen.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat zur gegebenen Zeitzum Beschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |