Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum  Bauantrag über Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäuden auf Fl.Nr. 113/2, Gemarkung Horsdorf (Waldblick 7), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0